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Naledi Asbl
Luxembourg
Adoptionsvermittlung aus Südafrika - Service d’Adoptions pour l’Afrique du Sud
Ablauf einer Adoption in Südafrika
Wer betreut Sie bei Naledi Asbl?
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Frau Diane Heck-Thill ist ihr direkter Ansprechpartner und wird Sie zusammen mit einem
professionellen Team aus Psychologen und Sozialarbeitern auf ihrem Weg zur Adoption
begleiten. Seit Mai 2002 hat Naledi Asbl die Zulassung zur Adoptionsvermittlung. Seit Juni 2003
haben 124 Kinder mit unserer Hilfe eine Familie in Luxemburg gefunden.
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Unser Ziel ist es Sie mit Transparenz, Offenheit und Verständnis auf ihrem Weg zu begleiten.
Annahmekriterien
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Wir behalten uns vor Paare nicht in unserer Warteliste aufzunehmen welche unsere
Basiskriterien nicht erfüllen oder auf lange Sicht keine Prozedur beginnen können oder möchten.
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Ihr Wohnsitz befindet sich in Luxemburg und der Sensibilisierungskurs bei der Maison
d’Adoption ist abgeschlossen.
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Sie sind ein Ehepaar, und im Idealfall ca 2 Jahre verheiratet, eine langjährige Beziehung und ein
offzielles Zusammenleben von mindestens 2 Jahren kann als Ehedauer anerkannt werden die
Ehe bleibt jedoch Voraussetzung. <- new!
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In der Praxis sollten Sie mindestens 25 Jahre alt sein und der Altersunterschied zwischen beiden
Partnern darf maximal 10 Jahre betragen.
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Mindestens ein Partner muss eine Europäische, im besten Fall die Luxemburgische
Staatsbürgerschaft besitzen und die Bedingungen im eigenen Herkunftsland erfüllen so dass
eine Adoption nach der Rückkehr schnellst möglich anerkannt werden kann. Eine Besonderheit
der Prozeduren in Südafrika verhindert eine Prozedur für verschiedene Nationalitäten. Bitte
fragen Sie uns. <- new!
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Der Altersunterschied zwischen dem Kind und dem ältesten Partner darf 45 Jahre nicht
überschreiten und eine Prozedur muss allerspätestens vor dem 47ten Geburtstag des ältesten
Partners begonnen werden. Wenn kein entsprechend älteres Kind einer Adoption bedarf kommt
es nicht zum Kindervorschlag und ab dem 51ten Geburtstag wird die Prozedur automatisch
beendet.
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Maximalalter des ältesten Partners 45 Jahre bei Einschreibung in die Warteliste, Ausnahmen
sind nur möglich wenn es unsere Warteliste zulässt bitte fragen Sie uns.
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Alle Bewerber müssen mindestens für ein Kind bis 3 Jahre offen sein!
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Sie haben die Möglichkeit für die Prozedur 3-4 Wochen vor Ort zu bleiben und bi Bedard bis zu 8
oder mehr Wochen in Südafrika zu verbringen gemeinsam mit schon vorhandenen Kindern.
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Sie besitzen gute Kenntnisse der englischen Sprache. Naledi Asbl kann selbst auch nur Familien
annehmen die ausreichend Luxemburgisch, Französich, Deutsch oder Englisch sprechen um die
Gespäche mit Sozialarbeitern und Psychologen führen zu können. Eine Arbeit mit Dolmetscher
ist uns in einem solch sensiblen Bereich nicht möglich!
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Mitglieder diverser konfliktträchtiger Gemeinschaften oder Religionen können wir nicht
annehmen. Bitte fragen sie uns dazu im Vorfeld.
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Es wird maximal ein zweites Kind in eine Familie vermittelt (Ausnahme Geschwister) Ein zweites
Dossier kann frühstens 18 Monate, bevorzugt 2 Jahre nach der Adoption des ersten Kindes ins
Land gesendet werden.
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Eine Prozedur kann erst begonnen werden wenn das jüngste Kind mindestens 3 Jahre alt ist.
Wenn es sich um eine zweite Adoptionsprozedur handelt muss die erste Prozedur vollkommen
abgeschlossen sein (Bei ausländischen Mitbürgern auch im jeweiligen Herkunftsland )
Die Nachfrage ist grösser als die Möglichkeiten. Weltweit gibt es kaum oder keine kleine und gesunde
Kinder die einer Auslandsadoption bedürfen und dem Profil sowie der Offenheit vieler Bewerber
entsprechen. Wir richten uns nach den Vorgaben, Kriterien und den Möglichkeiten unseres Partners
vor Ort aber auch nach unseren Erfahrungswerten und der allgemeinen Praxis in der Adoption. Wir
behalten uns das Recht vor Bewerbungen , die auf Basis der Kriterien und Möglichkeiten keine
Chance auf eine Vermittlung haben, abzulehnen oder auch einzelne Bewerbungen im Bedarfsfall und
im besten Interesse der jeweiligen Kinder bevorzugt zu behandeln.
Im gegenseitigem Einverständnis mit unserem Partner vor Ort können Anfragen von Paaren die
offener sind für spezielle Besonderheiten bevorzugt behandelt werden da ab und zu Eltern für folgende
Profile von Kindern gesucht werden:
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Kinder mit Epilepsie oder anderen irreversiblen Erkrankungen
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Kinder mit operablen und nichtoperablen Problemen
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Geschwistergruppen mit vor allem auch älteren Kindern
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Ältere Kinder ab 6 Jahren
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Ein HIV + Kind wird nicht mehr als eine solche Besonderheit angesehen!
Wie werde ich nun Bewerber und wie ist der Ablauf einer Adoptionsprozedur?
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Potentielle Adoptionsbewerber sind verpflichtet an einem Zyklus aus Information und
Sensibilisierung teilzunehmen. Sie schreiben sich bei der zentralen Autorität für internationale
Adoptionen für die Informationssitzungen ein.Sie können dies direkt per Klick auf diese Email tun
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adoption@men.lu
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Ihre Email muss Ihren Namen, Vornamen, Adresse und Telefonnummer enthalten! Sie erhalten
dann ein Formular zur Registrierung.
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Nach der Sensibilisierung kontaktieren kontaktieren Sie uns bitte per Mail für weitere
Informationen.Wir informieren unsere zentrale Autorität über ihre Eintragung. Die Wartezeiten
sind unterschiedlich lang und hängen von unseren Möglichkeiten aber auch von Ihrer Offenheit
ab. Im Moment 08/2023 sind unsere Wartezeiten recht kurz.
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Naledi Asbl nimmt nur Bewerber an wenn eine reale Chance besteht ein Adoptionsverfahren in
einem akzeptablen, übersichtlichen Zeitrahmen durchzuführen! Erst dann laden wir unsere
Bewerber zu offiziellen Gesprächen ein. Bei der Eintragung senden wir Ihnen einen Fragebogen
zu den Sie bitte ausgefüllt an uns zurücksenden .Anschliessend werden Sie zum gegebenen
Zeitpunkt kontaktiert für ein ausführliches Informationsgespräch zur Adoption und Prozedur in
Luxemburg und Südafrika. Im Anschluss, nach unterzeichnen der Konvention beginnt die
psychologische, medizinische und soziale Überprüfung.
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Die Entscheidung des Teams ( Sozialarbeiter- Psychologe und Arzt) wird an die Bewerber und
an die luxemburgische zentrale Autorität weitergeleitet. Die Voraussetzung um die Prozedur
weiterführen zu können sind drei positive Gutachten. Ein einzelnes negatives Gutachten führt
zur Ablehnung. Naledi Asbl hat absolutes Vertrauen in sein Team und deren Urteilsvermögen. Im
Falle einer negativen Entscheidung bleibt nur die Möglichkeit einer Adoption über eine andere
Adoptionsvermittlung! Die Gründe für einen negativen Entscheid werden Ihnen
selbstverständlich mitgeteilt.
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Das Überprüfungsverfahren dauert im Normalfall ca 2-4 Monate.
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Im Fall eines positiven Entscheids, wird die luxemburgische zentrale Autorität davon in Kenntnis
gesetzt und sie stellen ihr Dossier für die Gerichtsprozedur zusammen. Sie beantragen dann mit
Hilfe eines Anwaltes die Anerkennung der Adoptionsfähigkeit auf Basis der Haager Konvention.
Dauer ca 3 und 5 Monaten. Nach der gesetzlich festgelegten Widerrufsfrist von 40 Tagen ist ihr
Urteil dann rechtskräftig. Anschliessend stellt die luxemburgische zentrale Autorität die
Zustimmung aus die uns die Weiterleitung ihres Dossiers nach Südafrika erlaubt.
Dies ist im Prinzip der erste Teil der Adoptionsprozedur!
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Auf Basis unseres Übereinkommens mit Impilo Child Protection and Adoption Services wurde
festgelegt dass immer nur 4 Dossiers gleichzeitig vor Ort in Johannesburg sein dürfen. Dies
dient u.a. dazu die Wartezeiten zu verringern und um zu vermeiden dass Dokumente erneuert
werden müssen. Zwischen Senden der Dossiers bis zum Kindervorschlag vergeht so in der
Regel selten mehr als 1 Jahr. Die genaue Wartezeit hängt von vielen Faktoren ab.
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Sobald die Möglichkeit besteht werden die Dossiers für die Adoption in Südafrika
zusammengestellt . Aktuell auch hier die Wartezeiten relativ kurz.
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Ihre Dossiers werden von uns direkt an unseren Partner weitergeleitet sowie ein Dossier von der
Luxemburgischen zentralen Autorität an die Südafrikanische zentrale Autorität.
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Mit der Ankunft ihrer Papiere in Südafrika beginnt dann die Wartezeit auf das Matching.
Nach einer mehr oder wenigen langen Wartezeit erfolgt dann der Kindervorschlag
Die Kinder..
Die Kinder die vermittelt werden sind im Schnitt 1-5 Jahre alt, ab und zu auch ältere Kinder.
Geschwister sind sehr selten. Bei Erhalt des offiziellen Kindervorschlags liegen alle Papiere und auch
die Zustimmung der südafrikanischen zentralen Autorität zur Auslandsadoption in ihrem Namen vor.
Das Ganze beruht auf dem sogenannten Subsidiaritätsprinzip.
Die meisten Kinder leben ab Geburt im Heim oder in Pflegefamilien. Liebevolles Personal und
ehrenamtliche Helfer beschäftigten sich mit den Kindern, fördern sie und gehen auf ihre individuellen
Bedürfnisse ein. Den Kindern geht es entsprechend gut, schwere Traumata sind eher die Ausnahme
und ihre medizinische Versorgung ist sehr gut! Die Kinderheime in Südafrika haben einen guten
Standard.
Kinder mit "besonderen Bedürfnissen"
Wichtig zu verstehen ist, dass es sich bei dem Begriff “special needs”seltener um Kinder handelt die
eine schwere geistige oder körperliche Behinderung haben! Oft wird der Begriff "Kind mit besonderen
Bedürfnissen, Special needs, enfant à particularités" so verstanden, aber das ist nicht unbedingt der
Fall! Die meisten dieser Bedürfnisse können bei uns problemlos behoben werden und befinden sich im
Bereich der Normalität der Adoption. Für manche Probleme und Risiken gibt es jedoch keine Garantie
und das bedeutet für Sie als potentielle Eltern sich im Vorfeld intensiv mit dem Thema auseinander zu
setzen und ihre eigenen Grenzen zu erkennen. Es kann sein dass auch ihr Kind vielleicht sein
Päckchen mit sich bringt, und unter Umständen spezieller Förderung bedarf wie Sprach- und/oder
anderen Therapien und das bedeutet für sie dass sie verfügbarer sein müssen. Meist handelt es sich
nur um mehr oder weniger stark ausgeprägte Entwicklungsverzögerungen. Ab und zu suchen wir auch
Eltern für Kinder die einfach nur ein gewisses Risiko mit sich bringen, ansonsten aber gesund sind. Es
liegt dann an Ihnen ob Sie bereit sind dieses Risiko mit allen Konsequenzen zu akzeptieren. Beispiele
sind schwierig zu nennen da jedes Kind so individuel ist wie auch Sie selbst es sind. Im Normalfall
sind es Kinder die mit entsprechender Förderung ein absolut normales selbstbestimmtes Leben
führen können .Manchmal bedeutet es halt einfach nur dass die Kinder spezieller Hilfe bedürfen um ihr
volles Potential zu erreichen im schulischen Bereich, so wie es bei jedem andern Kind auch der Fall
sein kann.
Selbstverständlich ist es auch möglich ein Kind mit einer “Behinderung” oder ein HIV positives Kind zu
adoptieren. Es braucht besondere Eltern für besondere Kinder, dies wird dann auch bei der
Sensibilisierung. Überprüfung und Vorbereitung berücksichtigt. Naledi Asbl steht dem auf jeden Fall
offen gegenüber! Wir bemühen uns ihre Grenzen nicht zu überschreiten! Sie legen diese selber fest,
gemeinsam mit uns! Dies ist ein wichtiger Punkt über den Sie sich schon im Vorfeld Gedanken machen
sollten. Die Maison d’Adoption kann Sie auch beraten wenn Sie Fragen dazu haben.
Die Wartezeiten sind immer unterschiedlich lange und hängen immer von Ihrer Offenheit und unseren
Möglichkeiten ab. Es werden kaum mehr Kinder unter einem Jahr vermittelt. Die meisten Kinder sind
zwischen 2 und 4 Jahre alt und sie haben meist kleinere oder grössere besondere Bedürfnisse. Ab und
zu erhalten wir auch Anfragen für Kinder die ein eben ein gewisses Risiko mit sich bringen. Auch
wenn natürlich für Sie Ihr Kinderwunsch im Vordergrund steht, eine Adoption ist eine
Kindesschutzmassnahme und deshalb liegt die Priorität beim Wohl und den Bedürfnissen der Kinder.
Es ist unser Ziel passende Eltern für Kinder zu finden die eine Familie brauchen!
Es ist wichtig dass Sie sich bewusst werden, die Hoffnung auf einen kleinen gesunden Säugling ist
verständlich, die Realität der Auslandsadoption ist eine andere! Sie müssen sich ihrer eigenen
Grenzen bewusst sein oder werden und diese respektieren, aber gleichzeitig auch verstehen dass
eine Adoption eben nicht nur dazu dient den eigenen Kinderwunsch zu erfüllen . Sie müssen bereit
sein sich umfassend und ein Leben lang mit dem Thema zu beschäftigen, und akzeptieren dass eine
gewisse Offenheit, die sich wahrscheinlich nicht mit den anfänglichen eigenen Wünschen und
Vorstellungen deckt,absolut erforderlich ist. Die meisten Kinder die einer Auslandsadoption bedürfen
konnten vor Ort keine Eltern finden, vielleicht weil sie "zu alt" sind und/oder weil sie besondere
Bedürfnisse haben. Durch die langen Prozeduren und die wenigen Möglichkeiten besteht die
Versuchung ,sich aus dem starken Kinderwunsch heraus für ein Kind zu öffnen das wesentlich älter ist
oder eine Behinderung hat. Wir bitten jedes Paar sich darüber klar zu werden ob es wirklich bereit ist
diesen Weg mit allen verbundenen Konsequenzen zu gehen die dies mit sich bringen kann. Haben Sie
wirklich die Kraft hat im Fall des Falles sich von den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu
verabschieden die jede Eltern für ihre Kinder und sich selber als Familie haben? Dies im besten
Interesse eines Kindes! Es macht keinen Sinn wenn Sie als Familie am Ende hoffnungslos überfordert
sind, besonders nicht für das Kind. Adoption bedeutet "für ein ganzes Leben". Die Adoption eines
Kindes mit besonderen Bedürfnissen kann allerdings auch eine wundervolle Erfahrung sein!
Wohlbemerkt, besondere Bedürfnisse bedeutet eben nicht auch unbedingt oder gleichzeitig
Behinderung! Und selbt mit einer Behinderung kann man durchaus ein glückliches erfülltes Leben
führen.
In Luxemburg besitzen wir den Vorteil die “Maison d’Adoption” zu haben. Neben unseren
Sozialarbeiterinnen und Psychologen sind dort kompetente Ansprechpartner die für wirklich all ihre
Fragen offen sind und sie beraten, die sie auch im Bedarfsfall bei Problemen begleiten. Sie können
und dürfen dort vollkommen offen sein. Ihre Arbeit besteht darin potentielle Familien zu sensibilisieren
informieren und im Bedarfsfall zu beraten, die Familien auf eventuelle Probleme vorzubereiten und das
alles im Interesse eines Kindes ! Und sie stehen Ihnen auch nach der Adoption zur Seite wenn Sie
Fragen haben oder Hilfe benötigen.
Manchmal kann all dies auch bedeuten Abschied zu nehmen vom eigenen Kinderwunsch und/oder
vielleicht dem Adoptionswunsch. Das ist vollkommen in Ordnung und es bedeutet einzig und allein
dass Sie sich ihrer eigenen Grenzen bewusst wurden und eine Entscheidung auf Grund von Fakten
und Informationen treffen. Dem begegnen wir mit absolutem Respekt.
Der Kindervorschlag
Beim Kindervorschlag erhalten Sie:
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Den Sozialbericht des Kindes mit allen Informationen die bekannt sind.
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Altersabhängig einen Entwicklungsbericht des Kindes.
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Eine Kopie der Geburtsurkunde
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Einen ausführlichen medizinischen Bericht, alle verfügbaren Testresultate und eventuell erstellte
Gutachten. (Selbstverständlich raten wir Ihnen speziellen Fragen oder Zweifeln dazu sich an den
Arzt ihres Vertrauens zu wenden mit den Berichten)
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Foto(s) des Kindes
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Im Fall eines direkten Matchings auch die Zustimmung der südafrikanischen zentralen Autorität
zur Auslandsadoption für das Kind
•
Und natürlich jjegliche anderen Unterlagen die uns von unserem Partner vor Ort übermittelt
werden.
Nachdem Sie den Kindervorschlag angenommen haben findet ein weiteres Gespräch mit Ihrer
Sozialarbeiterin statt die ihnen dabei hilft sich individuel auf ihr Kind , zbsp Alter, Besonderheiten usw
vorzubereiten. Zusätzlich dazu sind Sie verpflichtet einen Vorbereitunskurs bei der Maison d’Adoption
zu besuchen der das Thema generell behandelt.
Die medizinischen Tests
Jedes Kind wird in Südafrika auf Krankheiten getestet Alle Ergebnisse sind im medizinischen Bericht
des Kindes festgehalten und Sie erhalten die Kopien der Ergebnisse damit Sie sie auf Wunsch mit
dem Arzt Ihres Vertrauens durchsehen können um Ihnen bei ihrer Entscheidung zur Adoption zu
helfen. In einzelnen Fällen können die Kinder zbsp Antikörper haben, diese verschwinden mit der Zeit,
das Kind ist nicht krank! Es ist wichtig dass Sie sich vorher darüber informieren. Die Kinder sind , wie
in Luxemburg auch, geimpft !
Ihr Kind lebt im Kinderheim. oder in einer Pflegefamilie. Schwere Krankheiten sind meist
ausgeschlossen, manche Kinder können schon mal schon mal unter Husten, Schnupfen, Bronchitis
oder vielleicht auch an Ekzemen oder Hautpilz leiden um ein paar Bespiele zu nennen. Das alles ist
im Fall des Falles aber problemlos behandelbar !
HIV
Dank guter medizinischer Betreuung der Mütter und vorbeugenden Massnahmen bei der Geburt sind
kaum noch Kinder HIV+. Die Kinder die durch uns vermittelt werden sind getestet! Antikörper können
vorhanden sein und darum wird zusätzlich ein doppelter PCR DNA Test gemacht . Wir raten Ihnen sich
im Vorfeld genau über die verschiedenen Tests und HIV in Luxemburg zu informieren damit Sie
verstehen dass ein Säugling der nur Antikörper hat absolut gesund ist ! Bei etwas älteren Kindern sind
die Antikörper schon abgebaut und nicht mehr nachweisbar.
Es ist selbstverständlich auch möglich ein Kind zu adoptieren das HIV positiv ist! Wenn auch nur noch
selten so gibt es doch ab und zu Kinder die HIV positiv sind und auf Eltern warten. Sprechen Sie uns
ruhig darauf an wenn Sie dafür offen sind.
Kontakt zur Beratung : Bitte wenden Sie sich an die “Aidsberodung Letzebuerg Croix Rouge”
Nach dem Kindervorschlag
Wenn sie den offiziellen Kindervorschlag angenommen haben wird die Luxemburgische zentrale
Autorität informiert und es werden diverse Dokumente und Papiere beantragt. Und natürlich stehen wir
Ihnen dabei beratend zur Seite.
Sie müssen bereit sein bestenfalls binnen 2-6 Wochen nach Johannesburg zu reisen. Dies ist
unterschiedlich je nach Gericht vor Ort. In seltenen Fällen haben unsere Eltern auch nur 1
Woche Zeit um nach Südafrika zu reisen . Seit Oktober 2019 erhalten alle Familien einen Laissez
Passer für ihr Kind, und das schon im Vorfeld in Luxemburg, Den nehmen Sie mit nach Südafrika. Die
Aufenthaltsdauer beträgt aktuell Stand 08/2023 etwa 3-4 Wochen vor Ort. Sie müssen die Möglichkeit
haben im Notfall auch wesentlich länger vor Ort bleiben zu können. Für diese Dauer müssen beide
Partner vor Ort anwesend sein für die gesamten Formalitäten! Dies gilt auch für Kinder die schon in
der Familie vorhanden sind!
Stand 08/2023 Die Wartezeiten zwischen Kindervorschlag und Gerichtstermin sind sehr
unterschiedlich, zwischen 2 Monaten und bis zu 12 Monate und sogar länger. Weder unser
Partner Impilo noch wir haben einen Einfluss darauf.
Vor Ort
Wichtig zu wissen!
Normalerweise findet ihre gesamte Adoptionsprozedur in Johannesburg statt. Impilo arbeitet aber auch
an anderen Orten in Südafrika. Es kann also sein dass sie in Ausnahmefällen ihr Kind an einem
andern Ort adoptieren werden und dadurch den ersten Teil der Prozedur dann dort verbringen müssen.
Die restliche Zeit dann in Johannesburg. Sie werden auch dort begleitet bei allen Schritten! In einem
solchen Fall können auch zusätzliche Kosten für Inlandsflüge entstehen. Wir können im Moment nur
auf 2 solcher Fälle zurückblicken bei denen alles absolut unkompliziert verlaufen ist.
Normale Prozedur
Hier vermitteln wir Ihnen einen Überblick über den normalen Ablauf vor Ort..bitte bedenken Sie dass
jede Prozedur unterschiedlich verlaufen kann abhängig von verschiedenen Faktoren und im Fall des
Falles angepasst werden muss.
Unser Partner vor Ort, Impilo, reseviert ihre Unterkunft. Wir fragen Sie darüber wenn es soweit ist und
im Normalfall haben Sie die Wahl zwischen 2 Bed & Breakfast. Bitte bedenken Sie dass in manchen
Unterkünften einfache Standards herrschen.
Am Ankunftstag werden Sie am Flughafen von einem Taxi vom B&B abgeholt! Am folgenden Tag
beginnt dann ihre Prozedur. Impilo holt sie ab, ihre Prozedur wird besprochen und Sie lernen danach
ihr Kind kennen.Sie werden Schritt für Schritt durch die gesamte Prozedur bei allen offiziellen Terminen
von Impilo vor Ort begleitet.
In der Regel besuchen Sie ihr Kind zuerst an 3-4 Tagen bevor Sie es mit zu sich ins B&B mitnehmen.
Ein paar Tage später ist findet dann der Gerichtstermin statt mit dem die Adoption offiziell wird. Danach
werden die Dokumente nach Pretoria gebracht. Dort wird u. a. auch das Konformitätszertifikat
ausgestellt.
Ihre Heimreise treten Sie an mit einem Laissez Passer inklusive Schengen Visum das vorab in
Luxemburg ausgestellt wird und zur Ausreise erhalten sie Duplikate der Dokumente ohne Apostillen.
Nach etwa 8-12 Wochen erhalten wir/sie dann die offiziellen Dokumente mit den Apostillen .
Vor Ort finden Termine statt mit Mitarbeitern von Impilo zbsp zum Thema Bindungsaufbau und sie
erhalten Tipps für die Haut-und Haarpflege ihres Kindes. Es bleiben Ihnen auch freie Tage für private
Unternehmungen vor Ort. Impilo internimmt mit Ihnen auch die "Tour of Origins", bringt sie dorthin wo
ihr Kind geboren oder gefunden wurde,(Diese kann sehr unterschiedlich ausfallen, je nach den
Möglichkeiten) oder gelebt hat,und in Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit die leibliche Mutter und
/oder Familie kennen zu lernen. Unsere Erfahrung hat uns gezeigt dass diese Treffen, wenn auch sehr
emotional, für alle Betroffenen als eine große Bereicherung empfunden wurden. Selbstverständlich
werden sie von den Sozialarbeitern von Impilo dabei begleitet.
Bitte betrachten sie das als einen Überblick auf die Prozedur vor Ort es kann aber immer zu
Änderungen im Plan kommen. In einem solchen Fall wird von Ihnen erwartet dass sie das akzeptieren
und keinerlei Druck auf unseren Partner ausüben.
Mit dem Adoptionsurteil in Südafrika erhält das Kind ihren Nachnamen reist jedoch mit seinem Laissez
Passer der auf seinen Geburtsnamen ausgestellt wurde aus. Erst mit der Anerkennung der Adoption
hier in Luxemburg bekommt das Kind auch die luxemburgische Staatsangehörigkeit. Die Transkription
dauert im Normalfall etwa 4-6 Wochen und danach kann das Kind auch neue Dokumente erhalten.
Ausländische Bewerber sind verpflichtet im Anschluss daran die Anerkennung der Adoption
schnellst möglich auch in ihrem Herkunftsland zu beantragen. Dies kann unter Umständen
sehr lange dauern und bedeutet dass sie Luxemburg mit ihrem Kind nicht verlassen
können. Naledi Asbl kann dabei NICHT behilflich sein dies obliegt der Eigenverantwortung
der Adoptiveltern! Wir bitten Sie dies vorher mit ihrem Herkunftsland abzuklären! Zusätzlich
führt dieser Umstand dazu dass wir leider je nach Land Anfragen nicht annehmen können
auf Grund dieses Problems.
Diverses
Wir bitten Sie sich im Vorfeld über das Land Südafrika und Johannesburg zu informieren! Auch über
die Impfungsbestimmungen (Travel Clinic Luxemburg Tél: +352 4411-3091). Wir helfen gerne aber
manches obliegt der Eigenverantwortung unserer Bewerber. Bitte bedenken Sie, es ist ein
anderer Kontinent,eine andere Kultur. Sie werden mit Sicherheit mit Situationen konfrontiert
die für Sie fremd sind, Flora und Fauna sind anders gewisse Tiere und Insekten
beeindruckender und das auch in der Grossstadt. Die “Uhr tickt dort” manchmal etwas
anders! Verspätungen und Planänderungen sind unvermeidbar wie auch ab und zu
stundenlanges Warten bei Behörden ! Es wird mit Sicherheit nicht immer alles perfekt nach
Plan ablaufen und wir bitten Sie darum sich auf genau solchee Situationen einzustellen. In
20 Jahren ist noch nie einer unserer Familie etwas passiert. Dennoch gilt es selbstverständlich
aufmerksam zu bleiben und gewisse Vorkehrungen zu treffen! Bitte rechnen Sie nicht mit dem “Luxus”
den Sie von Zuhause aus vielleicht gewohnt sind.
Eines der Bed and Breakfast das zur Zeit für unsere Adoptivfamilien in Frage kommt ist das
Garden Place
Auf der Webseite finden Sie viele Fotos und Informationen die aber zum Teil veraltet sind. Hierbei
handelt es sich eher um kleine einfache Cottages die sich perfekt für Selbstversorger eignen . Die
Erfahrungen unserer Familien sind dort unterschiedlich da nicht alle Cottages renoviert sind.
Dann gibt es Jane’s Place (Cherub)
Mehr Info’s zu Jane’s Place auf Facebook!
Jane’s Place ist absolut beliebt bei unseren Familien. Und wer Jane und ihr Team bis kennengelernt
hat versteht dann auch wieso! Die Zimmer und das Appartment sind sehr gut ausgestattet und sehr
sauber und jede Familie hat sich dort sehr wohl gefühlt..
Wieder zu Hause!
In Luxemburg muss das Kind sofort bei Gemeinde und Krankenkasse gemeldet werden , nach Erhalt
der Apostillen muss dann auch schnellst möglich die Transkription der Adoption beantragt werden.
Während der darauffolgenden 5 Jahren sind die Eltern verpflichtet Folgeberichte erstellen zu lassen.
Einen ersten Folgebericht kurz nach Ankunft und danach 6 weitere (nach 6 Monaten, 12 Monaten und
ab dann jährlich) dies macht unsere Sozialarbeiterin oder unsere Psychologin. Dieser wird von Ihnen
ins Englische übersetzt um dann von Naledi Asbl nach Johannesburg weitergeleitet zu werden. Für
jeden Folgebericht bitten wir Sie um Bilder des Kindes in seiner Familie. In Ausnahmefällen behält
sich Naledi Asbl oder Impilo das Recht vor diese Zeit auch zu verlängern oder gegebenfalls auch den
ein oder anderen zusätzlichen Bericht zu erstellen! Und natürlich haben Sie das Recht bei Bedarf auch
um Rat zu bitten.
Das südafrikanische Gerichtsurteil , die Konformitätsbescheinigung sowie die Geburtsurkunde müssen
übersetzt werden. Diese Übersetzung wird gemeinsam mit den Originaldokumenten aus Südafrika an
die luxemburgische zentrale Autorität weitergeleitet, dort überprüft und dann zwecks Anerkennung an
das Gericht in Luxemburg weiterleitet. Diese Anerkennung oder auch Transkription genannt dauert in
etwa 4-5 Wochen! Sie erhalten im Anschluss eine neue "Geburtsurkunde" (Transkription) der Stadt
Luxemburg. Diese muss dann wiederum ins Englische übersetzt werden und wird von uns nach
Südafrika weitergeleitet zum Beweis dass die Adoption in Luxemburg anerkannt wurde.
Achtung, in Südafrika erhält ihr Kind nur ihren Familiennamen durch die Adoption. Die südafrikanische
Gesetzgebung sieht bei der Adoption wohl eine Änderung des Namens vor jedoch ist die tatsächliche
Änderung kaum machbar und würde viel zu lange dauern. Darum muss diese Änderung (falls
gewünscht) hier in Luxemburg beantragt werden. Sie erhalten eine entsprechende Vorlage von Naledi
Asbl. Es dauert etwa 6-12 Monate bis die Namensänderung vollzogen ist. Diese kann nur beantragt
werden wenn mindestens einer der Ehepartner die Luxemburgische Staatbürgerschaft besitzt.
Alle ausländischen Bewerber müssen sich nach der Transkription in Luxemburg darum
kümmern dass die Adoption ihres Kindes auch in ihrem Herkunftsland anerkannt wird. Die
Vornamensänderung kann sich für ausländische Bewerber durchaus als sehr schwierig
gestalten! Naledi Asbl kann dabei leider nicht behilflich sein!
Und nun zum Abschluss ein paar Zeilen zu den Kosten einer Adoptionsprozedur
Bitte beachten Sie, dass die Flugpreise von der Reisezeit und Fluglinie, und die Kosten vor Ort vom
Randkurs abhängig sind die sehr stark schwanken können! Dies kann im schlimmsten Fall extrem
teuer werden.
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Alle in Luxemburg anfallenden Kosten für die Adoptionsvermittlung sowie für Sozialarbeiter und
Psychologen werden integral vom Luxemburgischen Staat übernommen.
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Anwaltskosten für die Gerichtsprozedur hier in Luxemburg im Schnitt ca 1.160,00 EURO
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Kosten für Legalisierung der Dokumente (Apostillen) in der Regel um die 260,00 Euro ab und zu
etwas mehr.
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Übersetzungskosten rechnen Sie in etwa mit 850,00 - 1.100,00 EURO je nach Anzahl und
Länge der zu übersetzenden Dokumente .
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Eine Kostenpauschale von 3.500 Euro. Für Geschwister fallen jeweils nochmal 1.000 Euro
zusätzlich an. Diese Pauschale beinhaltet die lokalen Kosten von 35.000 ZAR sowie alle
Überweisungsgebühren, Kosten für medizinische Test’s und Untersuchungen, Beratung und
auch eine Benzinkostenpauschale. Der Restbetrag kommt 2-3 x im Jahr einem Hilfsprojekt für
die Kinder / Impilo zugute. Vor Ort kommen KEINE zusätzlichen Kosten in Bezug auf die
Adoption auf Sie zu ausser natürlich diverse private Fahrtkosten und ihre persönlichen
Ausgaben, Verpflegung, Unternehmungen usw
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Ein Flug nach Johannesburg kostet im Normalfall um die 1.000,00 EURO oder mehr je nach
Saison und Fluglinie plus die Kosten für das Kinderticket. Ihre Flüge müssen umbuchbar sein!
Achtung je nachdem wie kurzfristig sie buchen müssen können diese Kosten
u.Umständen extrem hoch sein, diese Möglichkeit sollten Sie unbedingt auch bei ihren
Rücklagen mit einplanen.
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Kosten für die Unterbringung im B&B liegen bei etwa 90-100,00 Euro pro Nacht (abhängig vom
Randkurs und vom B&B)
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Nach der Rückkehr: Kosten für die Übersetzung der Entwicklungsberichte ihres Kindes (Aktuelle
Pauschale 120,00 Euro). Hinzukommen noch diverse kleinere Beträge für andere
Übersetzungen wie zbsp die Übersetzung der Dokumente aus Südafrika vom Englischen ins
Französiche sowie der Transkription aus Luxemburg vom Französischen ins Englische.
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In Ausnahmefällen kann es vorkommen dass ein Kind vermittelt wird das nicht in Johannesburg
lebt. Dann muss man vor Ort reisen und gegebenfalls den ersten Teil der Prozedur dort
durchführen. In einem solchen Fall entstehen zusätzliche Kosten für Inlandsflüge und die
Unterkunft.
Manche Papiere und Dokumente haben eine Gültigkeit von einem Jahr. Es kann passieren dass
vielleicht die ein oder anderen Dokumente erneuert werden müssen um ihre Dossier zu aktualisieren.
Im Fall des Falles können zusätzliche Kosten entstehen für Übersetzungen und Legalisierungen.
Diese stehen aber in keinerlei Verhältnis zu oben genannten Kosten!
Dies ist der Stand 08/2023. Diese Angaben sind unverbindlich und werden je nach Erfahrungswert und
Möglichkeit sofort angepasst.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Seiten einen Überblick gegeben zu haben wie in etwa der Ablauf einer
Adoption in Südafrika aussehen wird. Wenn sie Fragen haben dazu zögern Sie nicht und rufen uns
bitte an! Wir möchten so transparent wie nur möglich arbeiten und haben auch deshalb all diese
Informationen hier auf unserer Webseite veröffentlicht! Mit Sicherheit wird Sie einiges vielleicht auch
jetzt mal verunsichern aber wir versichern Ihnen dass Sie bei den allermeisten Schritten von uns hier
in Luxemburg begleitet werden oder eben vor Ort in Südafrika von Impilo Child Protection and
Adoption Services.
Mit freundlichen Grüssen
stellvertretend für das ganze Team
Diane Heck-Thill
Präsidentin
Naledi Asbl