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Naledi Asbl Luxembourg
Adoptionsvermittlung aus Südafrika - Service d’Adoptions pour l’Afrique du Sud

Ablauf einer Adoption in Südafrika

Wer betreut Sie bei Naledi Asbl? Frau Diane Heck-Thill  ist ihr Ansprechpartner und wird Sie zusammen mit einem professionellen  Team aus Psychologen und Sozialarbeitern auf ihrem Weg zur Adoption begleiten. Im Mai 2002  erhielt Naledi Asbl die Zulassung zur Adoptionsvermittlung und seitdem konnten 136 Kinder  vermittelt werden.  Wir begleiten Sie mit Transparenz, Offenheit und Verständnis auf ihrem Weg. Annahmekriterien Die folgenden Basiskriterien sind die Grundlage für den Beginn einer Prozedur. Der Sensibilisierungskurs bei der Maison d’Adoption ist abgeschlossen. Die Ehe ist immer Voraussetzung, eine zivilrechtliche Verpartnerung (PACS) oder ein belegtes  Zusammenleben von mindestens 2 Jahren kann aber als Dauer anerkannt werden. Mindestalter 25 Jahre ,Altersunterschied von weniger als 10 Jahren zwischen den Partnern.  Mindestens ein Partner muss eine Europäische, bestenfalls die Luxemburgische  Staatsbürgerschaft besitzen. Eine Besonderheit der Prozeduren in Südafrika verhindert eine  Prozedur in Luxemburg für Bewerber diverser Nationalitäten. Bitte fragen Sie uns dazu.  Der Altersunterschied zwischen Kind und ältestem Partner kann 45 Jahre nicht überschreiten  und unsere Zustimmung enthällt dementsprechende Restriktionen. Das Dossier wird mit  Erreichen von 51 Jahren geschlossen. Auch jüngere Bewerber müssen für ein Kind bis mindestens 3 Jahre beim Matching offen sein! Reisedauer ca 3-4 Wochen manchmal auch länger,gemeinsam mit schon vorhandenen Kindern  muss möglich sein.  Gespräche mit Sozialarbeitern und Psychologen setzen voraus dass sie eine der üblichen  Sprachen in Luxemburg sprechen. Eine Arbeit mit Dolmetschern ist in diesem sensiblen Bereich  nicht möglich. Englischkenntnisse sind auch eine Vorraussetzung für  die Reise nach  Südafrika.  Es wird maximal ein zweites Kind in eine Familie vermittelt. Ein zweites Dossier kann frühstens  18 Monate nach der Adoption des ersten Kindes ins Land gesendet werden und das erste Kind  sollte mindestens 3 Jahre alt sein bei Beginn der Prozedur. Der Altersunterschied zwischen zwei  Adoptivkindern sollte mindestens 2-3 Jahre betragen. Ein leibliches Kind sollte bevorzugt etwa 5  Jahre alt sein bei Beginn der Adoption. Ein geregeltes Einkommen mit festem Arbeitsvertrag ohne Probezeit ist erfordert. Es gibt wenig kleine Kinder die einer Auslandsadoption bedürfen und zusätzlich dem Profil sowie der  Offenheit der meisten Bewerber entsprechen. Wir richten uns nach den Vorgaben, Kriterien und den  Möglichkeiten unseres Partners vor Ort unter Berücksichtigung unserer Erfahrungswerte sowie der  allgemeinen Praxis. Wir behalten uns das Recht vor Bewerbungen, die auf Basis der Kriterien und  Möglichkeiten keine Chance auf eine Vermittlung haben, nicht anzunehmen sowie einzelne  Bewerbungen im Bedarfsfall bevorzugt zu behandeln.  Im gegenseitigem Einverständnis mit unserem Partner vor Ort können zbsp Anfragen von Paaren die  offener sind für “special needs” bevorzugt behandelt werde. Ab und zu werden Eltern für folgende  Profile von Kindern gesucht werden: Kinder mit Epilepsie oder anderen irreversiblen Erkrankungen sowie geistigen oder körperlichen Behinderungen Kinder mit grösseren operablen und nichtoperablen Problemen Geschwistergruppen, mit meist älteren Kindern (ab mindestens 5-6 Jahren aber gesund) Ältere gesunde Kinder ab 5-6 Jahren Wie werde ich nun Bewerber und wie ist der Ablauf einer Adoptionsprozedur? Adoptionsbewerber sind zur Teilnahme an einem Zyklus von Information und Sensibilisierung  verpflichtet. Sie melden sich dazu bei der zentralen Autorität für internationale Adoptionenan. Sie können dies direkt per Klick auf diese Email tun                                                             adoption@men.lu Bitte Namen, Vornamen, Adresse und Telefonnummer ! Sie erhalten dort ein Formular zur  Registrierung. Nach der Sensibilisierung kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen. Wir nehmen Bewerber nur an wenn eine reale Chance besteht ein Adoptionsverfahren in einem  übersichtlichen Zeitrahmen durchzuführen! Erst dann laden wir unsere Bewerber zu offiziellen  Gesprächen ein. Bevor Sie sich auf die Warteliste setzen können erhalten Sie von uns einen  ausführlichen Fragebogen. Auf dieser Basis findet eine Vorbeurteilung statt. Wenn die generellen Kriterien erfüllt sind und keine spezifischen Fragen bestehen, tragen wir sie offiziell in unsere  Warteliste ein und informieren die zentrale Autorität darüber. Im Moment 01/2025 sind die  Wartezeiten noch kurz sie hängen aber immer von unseren Möglichkeiten aber auch von Ihrer  Offenheit ab. Zu Beginn findet dann ein ausführliches Informationsgespräch zur Adoption und zur Prozedur statt. Nach Unterzeichnen der Konvention, beginnt die psychologische, medizinische  und soziale Überprüfung. Die Entscheidung des Teams ( Sozialarbeiter- Psychologe und Arzt) wird an die Bewerber und  an die luxemburgische zentrale Autorität weitergeleitet. Drei positive Gutachten sind  Grundvoraussetzung. Im Falle einer negativen Entscheidung bleibt nur die Möglichkeit einer  Adoption über eine andere Adoptionsvermittlung in einem anderen Land! Das Überprüfungsverfahren dauert in etwa 2-3 Monate. Nach dem positiven Entscheid, stellen Sie ihr Dossier für die Gerichtsprozedur in Luxemburg  zusammen. Mit Hilfe eines Anwaltes wird dann die Anerkennung der Adoptionsfähigkeit auf  Basis der Haager Konvention beantragt. Dauer in etwa ca 2-3 Monate.  Etwa zeitgleich werden ihre Dossiers für die Adoption in Südafrika zusammengestellt.  Zwischen Ankunft des Dossiers in Südafrika bis zum Kindervorschlag vergeht in der Regel kaum  mehr als 1 Jahr. Die genaue Wartezeit hängt aber von diversen Faktoren ab. Der Kindervorschlag Die Kinder.. Die Kinder die vermittelt werden sind im Schnitt 1-5 Jahre alt, ab und zu auch älter. Geschwister sind  sehr selten. Bei Erhalt eines direkten Kindervorschlags liegen alle Papiere und auch die Zustimmung  der südafrikanischen zentralen Autorität zur Auslandsadoption in ihrem Namen vor. Das Ganze beruht  auf dem Subsidiaritätsprinzip.  Die meisten Kinder leben ab Geburt im Heim selten in Pflegefamilien. Liebevolles Personal und  ehrenamtliche Helfer beschäftigten sich mit den Kindern, fördern sie und gehen auf ihre individuellen  Bedürfnisse ein. Den  Kindern geht es entsprechend gut, schwere Traumata sind eher die Ausnahme  und ihre medizinische Versorgung ist sehr gut! Die Kinderheime in Südafrika haben in der Regel  einen guten Standard und Ausnahmen sind eher selten wir können dies aber nicht  ausschliessen. Kinder mit "besonderen Bedürfnissen" Bitte verstehen Sie dass sich bei  “special needs” oft nicht um Kinder mit einer schweren geistigen  oder körperlichen Behinderung handelt. Der Begriff "Kind mit besonderen Bedürfnissen, special needs, enfant à particularités" wird leider oft so verstanden, aber das ist nicht richtig. Die meisten dieser  Bedürfnisse befinden sich im Bereich der Normalität der Adoption. Es gibt natürlich keine Garantie und  das bedeutet für Sie, als potentielle Eltern sich im Vorfeld intensiv mit dem Thema auseinander zu  setzen und dass sie sich ihrer eigenen Grenzen bewusst  werden. Es kann sein dass auch ihr Kind  unter Umständen spezieller Förderung bedarf wie Sprach- und / oder anderer Therapie. Dies bedeutet  dass sie verfügbarer sein müssen. Meist handelt es sich um Entwicklungsverzögerungen. Ab und zu  suchen wir Eltern für Kinder die nur ein gewisses Risiko mit sich bringen, prinzipiell aber gesund sind.  Es liegt dann an Ihnen ob Sie bereit und offen sind dieses Risiko und gegebenfalls die Konsequenzen  zu akzeptieren.Im Normalfall können diese Kinder mit entsprechender Förderung ein ganz normales  selbstbestimmtes Leben führen. Manchmal bedeutet es halt auch dass sie spezieller Hilfe bedürfen um  ihr volles Potential  im schulischen Bereich zu erreichen, so wie bei leiblichen Kindern eben auch.   Es ist natürlich möglich ein Kind mit einer “Behinderung” oder ein HIV positives Kind zu adoptieren. Es  braucht besondere Eltern für besondere Kinder, dies wird dann auch bei der Sensibilisierung,  Überprüfung und Vorbereitung berücksichtigt. Naledi Asbl steht dem auf jeden Fall offen gegenüber!  Wir bemühen uns ihre Grenzen nicht zu überschreiten! Sie legen diese gemeinsam mit uns fest. Dies  ist ein wichtiger Punkt über den Sie sich im Vorfeld Gedanken machen müssen. Die Maison d’Adoption  kann Sie auch beraten wenn Sie spezielle Fragen dazu haben. Die Wartezeiten sind immer individuell und hängen u.a. auch von Ihrer Offenheit und unseren  Möglichkeiten ab. Es werden keine Kinder unter einem Jahr vermittelt. Die meisten Kinder sind  zwischen 2 und 4 Jahre alt beim Matching und sie haben alle kleinere oder grössere  besondere Bedürfnisse. Auch wenn für Sie Ihr Kinderwunsch im Vordergrund steht, eine Adoption  ist eine Kindesschutzmassnahme und die Priorität liegt beim Wohl und den Bedürfnissen der Kinder.  Es ist unser Ziel passende Eltern für die Kinder zu finden die eine Familie brauchen. Der Wunsch nach dem kleinen gesunden Säugling ist verständlich, die Realität der  Auslandsadoption ist eine andere! Sie haben das Recht auf ihre eigenen Grenzen  gleichzeitig müssen Sie aber auch bedenken dass eine Adoption eben nicht nur dazu dient  den eigenen Kinderwunsch zu erfüllen . Sie müssen bereit sein sich umfassend und für den Rest  des Lebens mit dem Thema zu beschäftigen. Es ist wichtig zu begreifen dass eine gewisse Offenheit,  die sich vielleicht nicht mit Ihren anfänglichen Wünschen und Vorstellungen deckt, absolut erforderlich  ist. Die meisten Kinder die einer Auslandsadoption bedürfen konnten vor Ort keine Eltern finden,  vielleicht weil sie "zu alt" sind und/oder weil sie besondere Bedürfnisse haben. Durch die langen  Prozeduren besteht die Versuchung ,sich aus einem starken Kinderwunsch heraus für ein Kind zu  öffnen das wesentlich älter ist oder eine Behinderung hat. Wir bitten jedes Paar sich darüber klar zu  sein ob es bereit ist diesen Weg mit allen damit verbundenen Konsequenzen zu gehen. Besitzen Sie  die Fähigkeit, im besten Interesse eines Kindes, sich von ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen  zu verabschieden? Adoption bedeutet "für ein ganzes Leben". Die Adoption eines Kindes mit  besonderen Bedürfnissen kann aber durchaus auch eine wundervolle Erfahrung sein!  Und mit einer  Behinderung kann man natürlich auch ein durchaus glückliches und erfülltes Leben führen. In Luxemburg besitzen wir den Vorteil die “Maison d’Adoption” zu haben. Neben unseren  Sozialarbeiterinnen und Psychologen sind dort sehr kompetente Ansprechpartner die für wirklich all  ihre Fragen offen sind und sie beraten, die sie auch im Bedarfsfall begleiten. Sie können und dürfen  dort vollkommen offen sein. Ihre Arbeit besteht darin potentielle Familien zu sensibilisieren, informieren  und im Bedarfsfall zu unterstützen, die Familien aber auch auf eventuelle Probleme vorzubereiten!  Auch sie stehen Ihnen auch nach der Adoption zur Seite wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen. Für manche Bewerber kann all dies auch bedeuten Abschied zu nehmen vom eigenen Kinderwunsch  und/oder dem Adoptionswunsch. Das ist vollkommen in Ordnung und es bedeutet einzig und allein  dass Sie sich ihrer eigenen Grenzen bewusst wurden und für sich eine Entscheidung auf Grund von  Fakten und Informationen treffen. Dem begegnen wir mit absolutem Respekt. Der Kindervorschlag Beim Kindervorschlag erhalten Sie: Den Sozialbericht des Kindes mit allen Informationen die bekannt sind.  Altersabhängig einen Entwicklungsbericht des Kindes. Eine Kopie der Geburtsurkunde Einen ausführlichen medizinischen Bericht, alle verfügbaren Testresultate und eventuell erstellte Gutachten. (Selbstverständlich raten wir Ihnen bei speziellen Fragen oder Zweifeln dazu sich an den Arzt ihres Vertrauens zu wenden mit diesen Berichten) Foto(s) des Kindes Im Fall eines direkten Matchings auch die  Zustimmung der südafrikanischen zentralen Autorität   Und natürlich alle anderen Unterlagen die uns von unserem Partner vor Ort übermittelt wurden. Nachdem Sie den Kindervorschlag angenommen haben findet ein weiteres Gespräch mit Ihrer  Sozialarbeiterin oder Psychologin statt die ihnen dabei hilft sich individuel auf ihr Kind , zbsp Alter,  Besonderheiten usw vorzubereiten. Zusätzlich dazu sind Sie verpflichtet einen Vorbereitungskurs bei  der Maison d’Adoption zu besuchen der das Thema generell behandelt. Die medizinischen Tests Jedes Kind wird in Südafrika auf Krankheiten getestet Alle bekannten Ergebnisse sind im  medizinischen Bericht des Kindes festgehalten und Sie erhalten die Kopien dieser Ergebnisse damit  Sie sie auf Wunsch mit dem Arzt Ihres Vertrauens durchsehen können um Ihnen bei ihrer  Entscheidung zur Adoption zu helfen. Ihr Kind lebt im Kinderheim. oder in einer Pflegefamilie. Schwere Krankheiten sind meist  ausgeschlossen,  manche  Kinder können jedoch unter Husten, Schnupfen, Bronchitis oder vielleicht  auch an Ekzemen oder Hautproblemen  leiden um ein paar Bespiele zu nennen. Das alles ist meist  problemlos behandelbar ! Es kann in seltenen Fällen auch vorkommen dass ein  Entwicklungsrückstand grösser ist als erwartet. Es kann keine 100%ige Garantie geben. HIV  Dank guter medizinischer Betreuung der Mütter und vorbeugenden Massnahmen bei der Geburt sind  kaum noch Kinder HIV+. Die Kinder die durch uns vermittelt werden sind getestet! Antikörper können  vorhanden sein und darum wird zusätzlich ein doppelter PCR DNA Test gemacht . Wir raten Ihnen sich  im Vorfeld genau über die verschiedenen Tests und HIV in Luxemburg zu informieren damit Sie  verstehen dass ein Säugling der Antikörper hatte absolut gesund ist ! Bei etwas älteren Kindern sind  diese Antikörper schon abgebaut und nicht mehr nachweisbar. Es ist selbstverständlich auch möglich ein Kind zu adoptieren das HIV positiv ist! Wenn auch nur noch  selten so gibt es doch ab und zu Kinder die HIV positiv sind und auf Eltern warten. Sprechen Sie uns  ruhig darauf an wenn Sie dafür offen sind. Nach dem Kindervorschlag Nach Annahme des Kindervorschlags wird die Luxemburgische zentrale Autorität informiert und es  werden diverse Dokumente und Papiere beantragt. Und natürlich stehen wir Ihnen wie auch vorher zur  Seite. Sie müssen bereit sein bestenfalls binnen 2-6 Wochen nach Erhalt des Reisedatums nach  Johannesburg zu reisen. Dies ist unterschiedlich je nach Gericht vor Ort. In seltenen Fällen hatten  unsere Eltern auch nur 1 Woche Zeit um nach Südafrika zu reisen . Seit Oktober 2019 erhalten  alle Familien im Vorfeld in Luxemburg einen Laissez Passer für ihr Kind. Den nehmen Sie mit nach  Südafrika. Die Aufenthaltsdauer beträgt aktuell Stand 01/2025 etwa 3-4 Wochen vor Ort. Sie müssen  die Möglichkeit haben im Notfall auch länger vor Ort bleiben zu können. Für diese Dauer müssen  beide Partner vor Ort anwesend sein für die gesamten Formalitäten! Dies gilt auch für Kinder die  schon in der Familie vorhanden sind! Stand 01/2025 Die Wartezeiten zwischen  Kindervorschlag und Gerichtstermin waren sehr  unterschiedlich, zwischen 2 Monaten und bis zu 12 Monate und länger. Weder unser Partner  Impilo noch wir haben einen Einfluss darauf.  Vor Ort Normalerweise findet ihre gesamte Adoptionsprozedur in Johannesburg statt in Ausnahmefällen auch  an andern Orten. Dann ist die Prozedur etwas anders aber es ist eher die grosse Ausnahme. Sie  werden auch dort begleitet bei allen Schritten! In einem solchen Fall werden u.U. auch zusätzliche  Kosten für Inlandsflüge entstehen. Wir können in all den Jahren nur auf 2 solcher Fälle zurückblicken. Btte bedenken Sie dass jede Prozedur, abhängig von verschiedenen Faktoren eben auch individuell  verlaufen kann. Unser Partner vor Ort, Impilo, reserviert ihre Unterkunft. Sie haben die Wahl zwischen 2 Bed &  Breakfast und wir fragen sie nach ihrem Wunsch wenn es soweit ist , dieser wird wenn möglich  berücksichtigt. Manche Unterkünften haben einfachere Standards. Am Ankunftstag werden Sie am Flughafen von einem Taxi vom B&B abgeholt! Am folgenden Tag  beginnt dann ihre Kooperation mit Impilo, ihre Prozedur wird besprochen und Sie lernen direkt im  Anschluss ihr Kind kennen.Sie werden  bei allen offiziellen Terminen von Impilo vor Ort begleitet. Sie besuchen ihr Kind an 3-4 Tagen und danach kann es bei ihnen einziehen. Ein paar Tage später ist findet dann der Gerichtstermin statt. In Pretoria werden dann danach diverse Dokumente ausgestellt,   u. a. auch das Konformitätszertifikat. Ihre Heimreise treten Sie an mit ihrem Laissez Passer inklusive  Schengen Visum an und zur Ausreise erhalten sie Duplikate der Dokumente ohne Apostillen. Nach  etwa 2-3 Monaten erhalten Sie dann die offiziellen Dokumente mit den Apostillen.  Vor Ort finden Gespräche statt mit Mitarbeitern von Impilo zbsp zum Thema Bindungsaufbau. Sie  erhalten Tipps für die Haut-und Haarpflege ihres Kindes. Es bleiben Ihnen auch freie Tage für private  Unternehmungen vor Ort. Impilo unternimmt mit Ihnen auch eine "Tour of Origins". (Diese kann sehr  unterschiedlich ausfallen, je nach Ort und Möglichkeiten). Betrachten Sie dies nur als einen Überblick auf die Prozedur vor Ort es kann immer zu Änderungen  kommen. In einem solchen Fall wird von Ihnen Akzeptanz erwartet und wir bitten keinerlei Druck  auf  unseren Partner aus zu üben. Mit dem Adoptionsurteil in Südafrika erhält das Kind ihren Nachnamen reist jedoch mit seinem Laissez  Passer der auf seinen Geburtsnamen ausgestellt wurde nach Luxemburg. Erst mit der Anerkennung  der Adoption hier in Luxemburg bekommt das Kind auch die luxemburgische Staatsangehörigkeit. Die  Transkription dauert im Normalfall etwa 4-6 Wochen und danach kann das Kind auch einen Ausweis  oder einen Pass erhalten. Im Fall des Falles wird im Anschluss noch die Änderung des Vornamens  beantragt. (Dauer etwa 5 Monate nach Antrag ) Ausländische Bewerber sind verpflichtet nach  der Transkription auch die Anerkennung der Adoption in ihrem Herkunftsland schnellst  möglich zu beantragen. Dies kann unter Umständen sehr lange dauern und bedeutet dass  sie Luxemburg mit ihrem Kind nicht verlassen können. Naledi Asbl kann dabei NICHT  behilflich sein dies obliegt der Eigenverantwortung der Adoptiveltern! Wir bitten Sie dies  vorher mit ihrem Herkunftsland abzuklären! Zusätzlich führt dieser Umstand dazu dass wir  leider je nach Land Bewerber auf Grund genau dieses Problems nicht annehmen können.  Diverses Wir bitten Sie sich im Vorfeld über das Land Südafrika und Johannesburg zu informieren! Auch über  die Impfungsbestimmungen (Travel Clinic Luxemburg Tél: +352 4411-3091). Manches obliegt der  Eigenverantwortung unserer Bewerber. Bitte bedenken Sie, es ist ein anderer Kontinent,  eine andere Kultur. Sie werden mit Sicherheit mit Situationen konfrontiert die für Sie fremd  sind, Flora und Fauna sind anders und Tiere und Insekten beeindruckender und das auch   mitten in der Grossstadt. Die “Uhr tickt oft etwas anders! Verspätungen und  Planänderungen sind unvermeidbar wie auch ab und zu stundenlanges Warten bei  Behörden! Es wird mit Sicherheit nicht immer alles perfekt nach Plan ablaufen und wir  bitten Sie darum sich auf genau solche Situationen einzustellen. In 20 Jahren ist noch nie einer  unserer Familie etwas passiert. Dennoch gilt es selbstverständlich  aufmerksam zu bleiben und  gewisse Vorkehrungen zu treffen! Eines der Bed and Breakfast das zur Zeit für unsere Adoptivfamilien in Frage kommt ist das Garden Place Manche Fotos und Informationen können einen andern Eindruck erwecken es handelt sich eher um  kleine, einfache Cottages die sich für Selbstversorger eignen. Die Erfahrungen unserer Familien sind  dort so unterschiedlich wie die Ansprüche eben auch unterschiedlich sind und nicht alle Cottages sind  renoviert. Dann gibt es Jane’s Place (Cherub) Mehr Info’s zu Jane’s Place auf Facebook!  Jane’s Place ist absolut bevorzugt bei unseren Familien. Und wer Jane und ihr Team kennenlernt  versteht dann auch wieso! Die Zimmer und das Appartment sind sehr gut ausgestattet, sehr sauber  und noch jede einzelne Familie hat sich dort sehr wohl gefühlt. Wieder zu Hause! In Luxemburg muss das Kind bei Gemeinde und Krankenkasse gemeldet werden , nach Erhalt der  Apostillen muss dann auch sofort die Transkription der Adoption beantragt werden. Während der  darauffolgenden 5 Jahren sind die Eltern verpflichtet Folgeberichte erstellen zu lassen. Einen ersten  Folgebericht kurz nach Ankunft und danach 6 weitere  (nach 6 Monaten, 12 Monaten und ab dann  jährlich) dies macht unsere Sozialarbeiterin oder unsere Psychologin. Der Bericht muss offiziell ins  Englische übersetzt werden und wird dann von Naledi Asbl nach Johannesburg weitergeleitet. Für  jeden Folgebericht bitten wir Sie um  Bilder ihres Kindes in der Familie. In Ausnahmefällen behält sich  Naledi Asbl oder Impilo das Recht vor diese Zeit auch zu verlängern oder gegebenfalls auch den ein  oder anderen zusätzlichen Bericht zu erstellen! Das südafrikanische Gerichtsurteil , die Konformitätsbescheinigung sowie die Geburtsurkunde müssen  übersetzt werden nach Erhalt der Dokumente mit den Apostillen. Diese Übersetzung wird gemeinsam  mit den Originaldokumenten aus Südafrika an die luxemburgische zentrale Autorität weitergeleitet, dort  überprüft und dann zur Anerkennung an das Gericht in Luxemburg weiterleitet. Diese Anerkennung  oder auch Transkription genannt dauert in etwa 4-6 Wochen! Sie erhalten im Anschluss eine neue  "Geburtsurkunde" (Transkription) der Stadt Luxemburg. Diese muss dann wiederum ins Englische  übersetzt werden und wird von uns dann nach Südafrika weitergeleitet. Sie dient als Beleg dass die  Adoption in Luxemburg anerkannt wurde. Achtung, in Südafrika erhält ihr Kind nur ihren Familiennamen durch die Adoption. Die südafrikanische  Gesetzgebung sieht bei der Adoption wohl eine Änderung des Namens vor jedoch ist die tatsächliche  Änderung kaum machbar und würde viel zu lange dauern. Darum muss diese Änderung (falls  gewünscht) hier in Luxemburg  beantragt werden. Sie erhalten eine entsprechende Briefvorlage von  Naledi Asbl. Es dauert etwa 6 Monate bis die Namensänderung vollzogen ist. Diese kann nur  beantragt werden wenn mindestens einer der Ehepartner die Luxemburgische Staatbürgerschaft  besitzt.  Alle ausländischen Bewerber müssen sich nach der Transkription in Luxemburg darum  kümmern dass die Adoption ihres Kindes auch in ihrem Herkunftsland anerkannt wird. Die  Vornamensänderung kann sich für ausländische Bewerber durchaus als sehr schwierig  gestalten! Naledi Asbl kann dabei leider nicht behilflich sein!  Und nun zum Abschluss ein paar Zeilen zu den Kosten einer Adoptionsprozedur Bitte beachten Sie, dass die Flugpreise von der Reisezeit und Fluglinie,  und die Kosten vor Ort vom  Randkurs abhängig sind die sehr stark schwanken können! Dies kann im schlimmsten Fall extrem  teuer werden. Alle in Luxemburg anfallenden Kosten für die Adoptionsvermittlung sowie für Sozialarbeiter und  Psychologen werden  integral vom Luxemburgischen Staat übernommen.   Anwaltskosten für die Gerichtsprozedur in Luxemburg im Schnitt ca 1.160,00 EURO   Kosten für Legalisierung der Dokumente (Apostillen) in der Regel um die 260,00 Euro Übersetzungskosten rechnen Sie in etwa mit  850,00 - 1.100,00 EURO je nach Anzahl und  Länge der zu übersetzenden Dokumente. Eine Kostenpauschale von 3.500 Euro. Für Geschwisterkinder fallen jeweils nochmal 1.000 Euro  zusätzlich an. Diese Pauschale beinhaltet die lokalen Kosten von 35.000 ZAR sowie alle  Überweisungsgebühren, Kosten für medizinische Test’s und Untersuchungen, Beratung und  auch eine Benzinkostenpauschale.   Der Restbetrag kommt 2-3 x im Jahr einem Hilfsprojekt für  die Kinder / Impilo zugute. Vor Ort kommen KEINE zusätzlichen Kosten in Bezug auf die  Adoption auf Sie zu ausser natürlich diverse private Fahrtkosten und ihre persönlichen  Ausgaben, Verpflegung, Unternehmungen usw Ein Flug nach Johannesburg kostet in der Regel um die 1.000,00 EURO oder mehr je nach  Saison und Fluglinie plus die Kosten für das Kinderticket. Ihre Flüge müssen umbuchbar sein!  Achtung je nachdem wie kurzfristig Sie buchen müssen können diese Kosten  u.Umständen  sehr viel höher sein, diese Möglichkeit sollten Sie unbedingt auch bei  ihren Rücklagen für die Adoption mit einplanen. Kosten für die Unterbringung im B&B liegen bei etwa 90-100,00 Euro pro Nacht  (abhängig vom  Randkurs und vom B&B)   Nach der  Rückkehr: Kosten für die Übersetzung der Entwicklungsberichte ihres Kindes (Aktuelle  Pauschale 120,00 Euro). Hinzukommen noch diverse kleinere Beträge für andere oben  genannte Übersetzungen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen dass ein Kind vermittelt wird das nicht in Johannesburg  lebt. In einem solchen Fall entstehen zusätzliche Kosten für Inlandsflüge und die Unterkunft vor  Ort. Dies ist bisher nur 2 Mal der Fall gewesen. Einige Papiere und Dokumente haben eine Gültigkeit von nur einem Jahr. Es kann passieren dass  vielleicht das ein oder andere Dokument erneuert werden muss. Im Fall des Falles können dadurch  zusätzliche Kosten entstehen für Übersetzungen und Legalisierungen. Diese stehen aber in keinerlei  Verhältnis zu oben genannten Koste und es ist sehr selten der Fall. Dies ist der Stand 01/2025. Diese Angaben sind unverbindlich und werden im Bedarfsfall schnellst  möglich angepasst. Wir hoffen Ihnen hiermit einen kurzen Überblick über den Ablauf einer Adoption in Südafrika ermöglicht zu haben. Wenn Sie Fragen haben dazu zögern Sie nicht und rufen uns einfach an oder schreiben uns eine Email! Wir begleichen Sie bei den allermeisten Schritten hier in Luxemburg und vor Ort werden  sie von unserem Partner Impilo begleitet.  Mit freundlichen Grüssen stellvertretend für das ganze Team Diane Heck-Thill Präsidentin Naledi Asbl  
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